ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedigungen (AGB) meines Unternehmens stehen nachfolgend als PDF zum Download für Sie bereit:
GRAMER CONSULTING – AGB DEUTSCH (Stand 201213).pdf

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

des Kleinunternehmens Wolfgang Gramer | GRAMER CONSULTING

Stand 13.12.2020

 

1 Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages und regeln die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Kleinunternehmens Wolfgang Gramer (im Folgenden GRAMER CONSULTING genannt) durch den / die Auftraggeber (nachfolgend Auftraggeber genannt). Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftform. AGB von Vertragspartnern werden nicht Vertragsbestandteil. Den AGB der GRAMER CONSULTING widersprechende AGB des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, es sei denn, sie sind von GRAMER CONSULTING schriftlich anerkannt worden.

1.3 Die GRAMER CONSULTING ist ein Kleinunternehmen im Sinne von §19 UstG und ist somit nicht umsatzsteuerpflichtig. Alle Preisangaben sind brutto zu werten, d. h. ihnen wird keine Umsatzsteuer hinzugerechnet. Infolgedessen kann der Auftraggeber keine Vorsteuer abziehen.

1.4 Diese AGB sind jederzeit online abrufbar.

 

2 Angebote | Vertragsabschluss

2.1 Mit der Auftragserteilung an GRAMER CONSULTING, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Die Angebote der GRAMER CONSULTING sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Sollten bis zur Ausführung des Auftrages Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Dem Auftraggeber wird nur in diesem Fall das Recht eingeräumt, von einem bestehenden Vertrag zwischen ihm und der GRAMER CONSULTING zurückzutreten.

2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die GRAMER CONSULTING eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot unterzeichnet und schriftlich zurückgesendet hat. Nach Auftragsbestätigung wird die GRAMER CONSULTING umgehend mit der Umsetzung des Auftrages beginnen.

 

3 Folgeverträge

3.1 Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für die GRAMER CONSULTING aus diesem Vertrag nicht begründet.

 

4 Leistung

4.1 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die GRAMER CONSULTING nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht der GRAMER CONSULTING auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

4.2 Die GRAMER CONSULTING erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. Sie ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass die GRAMER CONSULTING keine rechtsberatenden, steuerberatenden oder zur Tätigkeit von Wirtschaftsprüfern gehörenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit die GRAMER CONSULTING für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbst Schuldner / Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.

4.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die GRAMER CONSULTING nicht dazu verpflichtet ist, schriftlich oder mündlich erteilte Informationen, Daten oder Unterlagen auf deren sachliche oder rechnerische Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen, sofern dies vertraglich nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Falls GRAMER CONSULTING jedoch erkennt, dass die ihr schriftlich oder mündlich erteilten Informationen, Daten oder Unterlagen offensichtlich unrichtig, unvollständig oder nicht ordnungsgemäß sind, wird sie darauf hinweisen.

4.4 Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Dieser Anspruch muss unverzüglich geltend gemacht werden. Der GRAMER CONSULTING ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

 

5 Mitwirkungspflicht

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die GRAMER CONSULTING nach Kräften zu unterstützen, namentlich alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übermitteln, und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

5.2 Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der GRAMER CONSULTING eine oder mehrere Personen zu benennen, die dazu ermächtigt sind, für den Auftraggeber verbindlich alle zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung notwendigen Erklärungen abzugeben.

 

6 Datenschutz

6.1 Bei der Bearbeitung von persönlichen Daten hält sich die GRAMER CONSULTING an das deutsche Datenschutz- und Fernmeldegesetz.

6.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass der Daten- und Informationsaustausch in der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und mit allen weiteren Beteiligten auch über unverschlüsselte E-Mails erfolgt. Sofern der Auftraggeber wünscht, dass Daten nicht über unverschlüsselte E-Mails und E-Mail-Anhänge versendet werden, wird er dies – entweder im Einzelfall oder generell – dem Auftragnehmer schriftlich mitteilen. In diesem Fall werden dann E-Mail-Anhänge verschlüsselt versendet, sodass der Auftraggeber diese nur mit Kennwort öffnen kann. Sowohl für den Datenversand vom Auftraggeber zur GRAMER CONSULTING wie auch umgekehrt sind, sofern eine Verschlüsselung gewünscht wird, Ver- und Entschlüsselungsmethoden zu verwenden, die mit Standardsoftware (insbesondere MS Office) ohne Zusatzinstallationen realisierbar sind.

6.3 Die GRAMER CONSULTING ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit maschinell zu erheben, automatisiert zu verarbeiten und zu speichern sowie – im Rahmen des Auftragsgegenstandes – ggf. einem Dienstleistungsrechenzentrum oder anderen geeigneten Dritten zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. Bei Einschaltung Dritter hat die GRAMER CONSULTING deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.

6.4 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Inhalt unverschlüsselter E-Mails bzw. deren Anhänge möglicherweise von unbefugten Dritten gelesen werden können. Gleichwohl erklärt sich der Auftraggeber mit einer Kommunikation sowie einer Übermittlung von Unterlagen mittels unverschlüsselten E-Mails einverstanden. Sollte der Auftraggeber eine andere Kommunikationstechnik wünschen, wird er dies der GRAMER CONSULTING mitteilen.

6.5 Der Auftraggeber hat ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Die GRAMER CONSULTING ist hierzu schriftlich zu kontaktieren.

 

7 Aufbewahrung von Unterlagen

7.1 Die GRAMER CONSULTING ist zur Aufbewahrung der ihr vom Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen nicht mehr verpflichtet, wenn seit dem Tag der Beendigung des Vertragsverhältnisses drei Jahre vergangen sind oder seit einer schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber, die Unterlagen abzuholen, ein halbes Jahr vergangen ist.

 

8 Auftragsabwicklung | Vergütung

8.1 Nach der Auftragsbestätigung beginnt die GRAMER CONSULTING mit dem Feinkonzept bzw. der Umsetzung des Auftrags.

8.2 Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, gilt die übliche Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen in üblicher Höhe als vereinbart.

8.3 Die GRAMER CONSULTING ist berechtigt, nach Beginn des Vertragsverhältnisses alle 14 Tage die jeweils bis dahin geleisteten Arbeiten abzurechnen. Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort zur Zahlung auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto der GRAMER CONSULTING fällig.

8.4 Durch den Status als Kleinunternehmen sind die Dienstleistungen und Produkte der GRAMER CONSULTING umsatzsteuerbefreit. Deshalb ist auf den Rechnungen der GRAMER CONSULTING keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Alle genannten Preise sind brutto in Euro ausgewiesen.

8.5 Neben dem Honoraranspruch steht der GRAMER CONSULTING noch ein Anspruch auf Ersatz aller zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen gemachten Aufwendungen und Auslagen zu.

8.6 Mit Zahlung von Rechnungen der GRAMER CONSULTING durch den Auftraggeber oder durch von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.

8.7 Einwendungen gegen Rechnungen der GRAMER CONSULTING sind spätestens innerhalb vier Wochen nach Zugang geltend zu machen. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen.

8.8 Mehrere Auftraggeber desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.

 

9 Kündigung des Vertragsverhältnisses

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9.2 Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag nach Auftragserteilung zurückziehen wollen oder der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung enden, stellt die GRAMER CONSULTING die bis zur Beendigung des Auftrags geleisteten Tätigkeit einschließlich der Vorarbeiten in Rechnung.

9.3 Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, vorzeitig beendet, so hat die GRAMER CONSULTING zusätzlich für den Zeitraum von der Beendigung des Auftrags bis zum Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist Anspruch auf 90% der ihr für diesen Zeitraum zustehenden Vergütung.

9.4 Die Vertragsparteien haben die Möglichkeit, einen geringeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.

 

10 Beendigung des Auftrags

10.1 Der der GRAMER CONSULTING erteilte Auftrag wird durch die Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen beendet.

10.2 Teilt die GRAMER CONSULTING dem / den Auftraggeber(n) schriftlich die vollständige Erbringung aller geschuldeten Dienstleistungen mit, kann der Auftraggeber die Erbringung weiterer Dienstleistungen nicht mehr verlangen, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der schriftlichen Erklärung der GRAMER CONSULTING schriftlich die Unvollständigkeit der erbrachten Dienstleistungen rügt.

 

11 Verschwiegenheit

11.1 Die GRAMER CONSULTING verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Verpflichtung entbindet.

11.2 Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen der GRAMER CONSULTING erforderlich ist. Die GRAMER CONSULTING ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als sie nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.

11.3 Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

 

12 Eigentumsvorbehalt | Nutzungs- und Urheberrecht

12.1 Jede Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Verbreitung von Konzepten und Entwürfen der GRAMER CONSULTING bedarf deren Zustimmung.

12.2 Konzepte und Entwürfe bleiben stets Eigentum der GRAMER CONSULTING und werden ausschließlich im Sinne des Urheberrechts zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.

12.3 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte, Konzern- oder Tochterunternehmen zu übertragen.

12.4 An allen von der GRAMER CONSULTING gelieferten Dienstleistungen behält sich die GRAMER CONSULTING das Eigentumsrecht vor, bis der Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat.

 

13 Rechte an den Arbeitsergebnissen

13.1 Sämtliche Urheberrechte oder Rechte aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichem Leistungsschutz an allen von der GRAMER CONSULTING zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücken stehen ausschließlich der GRAMER CONSULTING zu.

13.2 Die Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung solcher von der GRAMER CONSULTING zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten Schriftstücke ist dem Auftraggeber nur für seinen eigenen Betrieb zu den vertraglich vorausgesetzten Zwecken gestattet.

13.3 Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse der GRAMER CONSULTING an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der GRAMER CONSULTING, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

 

14 Gewährleistung | Haftung

14.1 Die GRAMER CONSULTING gewährleistet eine dem Stand der Technik, ihrem Können und Wissen entsprechende fehlerfreie Ausführung der Arbeiten.

14.2 Die GRAMER CONSULTING lehnt jegliche Haftung und Verantwortung für Schäden, Verluste, Kosten, Auslagen oder Verpflichtungen jedweder Art (einschließlich mittelbarer Schäden oder Folgeschäden) ab, die aufgrund der oder im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen bzw. den/r durch den / die Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dokumenten und / oder Planungsunterlagen auf irgendeine Weise entstehen könnten. Abgelehnt wird insbesondere die Haftung für Schäden wegen Fehlern, Verzögerungen, Unterlassung oder Ungenauigkeiten in den überlieferten Dokumenten und / oder Planungsunterlagen.

14.3 Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der GRAMER CONSULTING beruht. Sie gilt auch nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der GRAMER CONSULTING auf den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

14.4 Die GRAMER CONSULTING haftet nicht für Produktionsausfall und entgangenen Gewinn des / der Auftraggeber(s). Die Haftung für den Erfolg oder die Erreichung bestimmter Ziele des / der Auftraggeber(s) ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

 

15 Verjährung

15.1 Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche des Auftraggebers gegen die GRAMER CONSULTING verjähren nach zwei Jahren. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren, wenn der GRAMER CONSULTING Vorsatz zur Last fällt.

 

16 Teilnichtigkeit | Salvatorische Klausel

16.1 Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur in einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit.

16.2 Die Parteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Ersatzbestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.

 

17 Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten der GRAMER CONSULTING gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten der GRAMER CONSULTING gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Wolfgang Gramer

GRAMER CONSULTING

Siedlungsstraße 6

97080 Würzburg

Deutschland

Tel.: +49 171 9964507

info[at]gramer-consulting.com

 

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits bereits empfangene Leistungen der Vertragsparteien zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass der Auftraggeber die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Auftraggeber mit Absendung der Widerrufserklärung, für die GRAMER CONSULTING mit deren Empfang.

Besondere Hinweise

Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten vollständig erfüllt worden ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.

 

18 Schlussbestimmungen | Gerichtsstand

18.1 Auf alle aus dem Vertragsverhältnis zwischen der GRAMER CONSULTING und dem Auftraggeber resultierenden oder mit diesem in Zusammenhang stehenden Ansprüche findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

18.2 Gerichtsstand ist das für den Firmensitz der GRAMER CONSULTING zuständige Amtsgericht Würzburg.